Landesverband Katholischer Elternvereine Wiens

Versicherungen für unsere Mitglieder

im Mitgliedsbeitrag inkludiert!

Elternvereine und deren Organe benötigen eine Absicherung.Risken wie die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenserstatzansprüchen oder mögliche Haftungsverpflichtungen, z. B. aus der Veranstaltungstätigkeit, gehören zum Alltag des Vereinslebens.

Elternvereine an katholischen Privatschulen in Wien haben ab dem Schuljahr 2016/17 sowohl eine Haftpflicht als auch eine Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungsprämien sind im Mitgliedsbeitrag inkludiert.

Voraussetzung für die Versicherungen ist die Bezahlungs des Mitgliedsbeitrages im vergangenen Schuljahr.

Rechtsschutz

Wer ist versichert?

Der Elternverein, alle sein Funktionärinnen und Funktionäre (Klassenelternvertreter, Ausschussmitglieder) und alle im Auftrag des Elternvereins, ohne Bezahlung, tätigen MitarbeiterInnen, soweit deren Tätigkeit im Auftrag und Interesse des Vereins erfolgt. Dies gilt für Sitzungen und Veranstaltungen des Elternvereins, Veranstaltungen der Schule und schulbezogene Veranstaltungen, bei denen ElternvertreterInnen im Auftrag des Vereins teilnehmen oder mitwirken.

Der Rechtsschutz gilt auch für Versicherungsfälle die durch die Teilnahme an regionalen und überregionalen Veranstaltungen (z.B. Entsendung zu Sitzungen anderer Einrichtungen im Auftrag des Elternvereins wie Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverdandes) entstehen bzw. auf dem direkten Weg von oder zu allen hier angeführten Veranstaltungen.

Was ist versichert?

Schadenersatzansprüche:

Die Kosten des Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.

Verteidigung in einem Strafverfahren:

Versichert ist die Abdeckung der Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen strafbarer fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen

Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung.

Übernahme der Kosten (Kostenverschüsse) für vom Gericht beigezogenen Sachverständigen, ZeugInnen oder DolmetscherInnen

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt in Österreich sowie den angrenzenden Mittelmeerändern. Die Versicherungssumme beträgt pro Versicherungsfall EUR 21.800,-

Versicherungsprämie:

Die Versicherungsprämie übernimmt der Landesverband Katholischer Elternvereine Wiens für alle Mitglieder, die im abgelaufenen Schuljahr den Mitgliedsbeitrag (festgelegt durch die Mitglieder in der Generalversammlung) zur Gänze einbezahlt haben.

Versicherungsdauer:

Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag des Schuljahres und endet am Tag der Zeugnisverteilung.

Was ist im Versicherungsfall zu tun?
  • Alle Belege und Beweise sichern
  • Namen möglicher ZeuInnen notieren
  • Forderungen zusammenstellen
  • Den Schadensfall unverzüglich schriftlich (per Email) an den Landesverband melden.

HAFTPFLICHT

Wer ist versichert?

Der Elternverein, alle sein Funktionärinnen und Funktionäre (Klassenelternvertreter, Ausschussmitglieder) und alle im Auftrag des Elternvereins, ohne Bezahlung, tätigen MitarbeiterInnen, soweit deren Tätigkeit im Auftrag und Interesse des Vereins erfolgt. Dies gilt für Sitzungen und Veranstaltungen des Elternvereins, Veranstaltungen der Schule und schulbezogene Veranstaltungen, bei denen ElternvertreterInnen im Auftrag des Vereins, ge. dessen Statuten, Selbstständig und eigenverantwortlich teilnehmen oder mitwirken.

Veranstaltungen der Klassengemeinschaften sind nur dann mitversichert, wenn die KlassenelternvertreterInnen mit Zustimmung oder im Auftrag des Elternvereins tätig werden (protokollierter Beschluss des Elternausschusses erforderlich).

Was ist versichert?

Die Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die den Elternverein als Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens an beweglichen und unbeweglichen Sachen oder eines Vermögensschadens erwachsen.

Weiters erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Bestand und den Betrieb von Luft-, und Hüpfburgen im Zuge einer Veranstaltung. Dieser Versicherungsschutz gilt subsidär.

Versichert sind auch Schäden, die durch Benutzung, Bearbeitung oder sonstige Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Gärten, Grünflächen, etc.) entstehen.

Der Schadenersatz wird unabhängig davon geleistet, ob diese "unbeweglichen Sachen" im Eigentum des Elternvereins stehen, von ihm gemietet wurden oder ihm für statutenmäßige Tätigkeiten kostenlos zur einmaligen oder dauernden Nutzung überlassen wurden. Bei diesen Schäden an unbeweglichen Sachen gilt ein Selbstbehalt von EUR 200,-

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind alle Veranstaltungen, die mit einer Nächtigung verbunden sind sowie rein gesellige Veranstaltungen der Elternvereinsfunktionäre und -funktionärinnen für sich selbst.

Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Der Versicherer leistet Schadenersatzzahlungen im Fall berechtigter Ansprüche bis zu einem Gesamtausmaß von EUR 750.000,- pro Schadensfall bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Der Versicherer leistet Schadenersatz für Schäden an unbeweglichen Sachen, auch wenn diese sich nicht im Eigentum des Elternvereins befinden, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 7.500,- pro Versicherungsfall bei einem Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer von EUR 200,-

Der Versicherer übernimmt die erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Feststellung oder zur Abwehr einer behaupteten Schadenersatzpflicht erforderlich sind.

Ebenfalls versichert sind die Kosten der über Weisung der Versicherung geführten Verteidigung in einem allfälligen Strafverfahren.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt in Österreich sowie den angrenzenden Staaten.

Versicherungsprämie:

Die Versicherungsprämie übernimmt der Landesverband Katholischer Elternvereine Wiens für alle Mitglieder, die im abgelaufenen Schuljahr den Mitgliedsbeitrag (festgelegt durch die Mitglieder in der Generalversammlung) zur Gänze einbezahlt haben.

Versicherungsdauer:

Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag des Schuljahres und endet am Tag der Zeugnisverteilung.

Was ist im Versicherungsfall zu tun?
  • Sofortige Meldung bei der Wiener Städtischen Versicherung
  • Alle Belege und Beweise sichern
  • Namen möglicher ZeugInnen notieren
  • Forderungen zusammenstellen
  • Den Schadensfall unverzüglich schriftlich (per Email) an den Landesverband melden.

Sofortige Meldung an die Versicherung sowie den LV-Wien wenn:

  • Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden
  • eine Strafverfügung an den Elternverein zugestellt wird
  • ein Verwaltungs- oder Strafverfahren gegen den Elternvewrein oder eine seiner Funktionäre / seiner Funktionärinnen eingeleitet wurde
  • wenn seitesn Dritter Schritte zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzforderungen getätigt werden.

Je nach Haftungssituation entscheidet der Versicherer darüber, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch befriedigt wird bzw. welche Schritte notwendig sind, um eineen ungerechtfertigten Anspruch abzuwehren.