Landesverband Katholischer Elternvereine Wiens

Schulrecht - Entwürfe, Regierungsvorlagen und Kundmachungen

aus dem Bundesministerium

Berechtigung zum Aufsteigen mit „Nicht genügend“

Die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 ist mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die dortigen Abweichungen vom Schulunterrichtsgesetz hinsichtlich Berechtigung zum Aufsteigen mit „Nicht genügend“ sowie Berechnung der Höchstdauer des Schulbesuches im Schuljahr 2021/22 nicht mehr anzuwenden sind.

 Klarstellung

Geräteinitiative 'Digitales lernen'

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH - Jahrgang 2021, Ausgegeben am 30. August 2021,Teil II

382. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen (IKT Schulverordnung)

 382. Verordnung: IKT-Schulverordnung

Digitale Grundbildung

Als Pilotprojekt startete im Schuljahr 2017/18 an 178 Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen die verbindliche Übung "Digitale Grundbildung". Ab dem Schuljahr 2018/19 gilt der verordnete Lehrplan und beginnt die flächendeckende Umsetzung für alle Schulen der Sekundarstufe I (NMS, AHS).

Die SchülerInnen erwerbendabei im Umfang von zwei bis vier Wochenstunden innerhalb von vier Jahren Kompetenzen aus den Bereichen

  • Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
  • Informations-, Daten- und Medienkompetenz
  • Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
  • Mediengestaltung
  • Digitale Kommunikation und Social Media
  • Sicherheit
  • Technische Problemlösung
  • Computational Thinking.

Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.

In der Volksschule werden digitale Kompetenzen im Lehrplan verankert. Im Vordergrund stehen die Medienbildung und der reflektierte Umgang mit dem Internet sowie ein spielerischer Zugang zu Technik und Problemlösung. An Pädagogischen Hochschulen wurden in allen Bundesländern sowie an 100 Volksschulen werden "Education Innovation Studios" eingerichtet. Darin wird der Umgang mit Robotik und Coding auf spielerische Art und Weise erlernt.

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

BGBl. II Nr. 71/2018

neue Gesetze und Gesetzesnovellen

Begutachtungsentwürfe
Regierungsvorlagen
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neue Lehrpläne

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sonstige Verordnungen

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