Aktuelle Informationen
zu den CORONA-Infos
Künstliche Intelligenz im Bildungssystem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung April 2023
Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz im Bildungssystem (Stand 19.4.2023)
Sommerschule 2023
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung März 2023
Elternbrief zur Sommerschule 2023
Nationale Leistungsmessung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung März 2023
Schulbücher im Schuljahr 2023/24
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Februar 2023
Null Toleranz! Keine Gewalt an Wiener Schulen
Alle Informationen zu den Kinderschutzkonzepten, Stand der Umsetzung, uvm.
Hotline für Konflikte im Klassenzimmer
Bildungsdirektion Wien- Sophie Lugmayr; Tel.:01-52525-77777 - Email
Schulsportwochen
Verordnung der Bildungsdirektion für Wien
Weltweiter Klimastreik am 3.3.2023
Österreichische Schulschrift; Information über die Neuerungen ab SJ 23/24
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Jänner 2023
Förderstundenpaket 2022/23 - COVID-19-bedingte Lernrückstände, Ukraine und Deutschförderung - AHS/BMHS
Bildungsdirektion Wien Jänner 2023
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Änderung und Wiederverlautbarung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dezember 2022
Girls’ Day am 27. April 2023
VERORDNUNG DER BILDUNGSDIREKTION FÜR WIEN vom 13.12.2022 über die schulbezogene Veranstaltung
WIENXTRA - Winterferienspiel 2022
An Eltern und Erziehungsberechtigte der Schulstufen 1 bis 6
Montag, 28.11.2022: österreichweiter Bahnstreik - Auswirkungen auf bzw. Regelungen für Schulen
BMBWF: 2022-11-27 16:18
der österreichweite Bahnstreik, der morgen am 28. November 2022, durchgeführt wird, betrifft natürlich auch Schüler/innen sowie Lehrer/innen und Verwaltungsbedienstete, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule/zu ihrem Dienstort anreisen würden.
Wir dürfen Ihnen hierzu folgende Regelungen übermitteln:
Für Schüler/innen:
Für Schüler/innen, die aufgrund des Bahnstreiks zu spät oder nicht zur Schule kommen können, gilt das als gerechtfertigte Verhinderung. Für Schüler/innen, die noch der Schulpflicht unterliegen, ist dies in § 9 Schulpflichtgesetz, für die übrigen Schüler/innen in § 45 Schulunterrichtsgesetz geregelt.
Analog einer Krankmeldung haben Eltern oder Erziehungsberechtigte der schulpflichtigen Schüler/innen den Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerin (Klassenvorstand bzw. Klassenvorständin) oder die Schulleitung mündlich oder schriftlich zu benachrichtigen. Nicht schulpflichtige Schüler/innen können dies selbst mittels Benachrichtigung an den Klassenvorstand bzw. Klassenvorständin vornehmen.
Für Lehrer/innen und Verwaltungsbedienstete
Für Lehrer/innen bzw. Verwaltungsbedienstete, die aufgrund des Bahnstreiks ihren Dienst nicht antreten können, gilt dies als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst. Die Lehrperson, die/der Bedienstete hat die Abwesenheit analog zu einer Krankmeldung der Schule zu melden (siehe dazu beispielsweise die §§ 35 und 37 LDG für beamtete Landeslehrpersonen; für alle übrigen Bedienstetengruppen bestehen analoge Bestimmungen in den jeweiligen Rechtsgrundlagen). Durch diese Abwesenheit kommt es zu keiner Kürzung des Entgelts.
Schülerreisen in das vereinigte Königreich
Erlass Reiseerleichterungen für Schülerinnen von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat
Mitteilung - eSchools - Pflichtfach Digitale Grundbildung
VERORDNUNG DER BILDUNGSDIREKTION FÜR WIEN 30.8.2022
Betreuung während der Herbstferien im Rahmen der Wiener Herbst Camps
WIENER HERBST CAMPS 2022
Schulbezogene Veranstaltung Weltweiter Klimastreik am 23.09.2022.
DSGVO - DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Im Zuge unserer Generalversammlung am 6. März 2018 informierte Univ. Prof. Dr. Konrad Lachmayer von der Sigmund Freud Privatuniversität über die Bedeutung sowie die erforderlichen Maßnahmen.
Prof. Lachmayer hat gemeinsam mit Dr. Menzel auch die Handreichung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung "Datenschutz für die digitale Schülerverwaltung" erstellt.
Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern Informationen von kompetentester Stelle anbieten konnten!
Vortrag Prof. Lachmayer